„Patt-Situation“ führt nicht zur ungewollten Betriebsaufspaltung
Bei der klassischen Betriebsaufspaltung wird ein einheitlicher Betrieb auf zwei Unternehmen aufgeteilt, und zwar in eine operative Betriebs-GmbH und in eine Besitzgesellschaft, die z. B. das Betriebsgrundstück überlässt. Das Besitzunternehmen ist…
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