Corona-Sonderregelungen

Corona-Sonderregelungen Damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Corona-Krise ohne Eigentümerversammlung handlungsfähig bleiben, gelten seit März 2020 temporäre Sonderregeln, über die wir in der Beilage zu 'immo 12/20' berichtet hatten ( ii 20/21-07). Auch ohne entsprechende Beschlüsse bleibt der zuletzt bestellte Verwalter im Amt, und der aktuelle Wirtschaftsplan gilt fort. Diese zunächst bis Ende 2021 befristeten Regelungen für WEG werden bis zum 31.8.2022 verlängert. Das hat der Bundestag in der letzten Sitzung der abgelaufenen Legislaturperiode beschlossen.