Aus der Praxis: Klassische Mietkaution wird zur Kostenfalle

Wohnraumvermieter müssen die vom Mieter geleistete Mietkaution bei einem Kreditinstitut mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum üblichen Zinssatz, getrennt vom eigenen Vermögen, anlegen. Mittlerweile beträgt der übliche Zinssatz für Spareinlagen 0 %…