Bestellerprinzip

Bestellerprinzip Seit dem 1.6.2015 ist das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen in Kraft. Seitdem muss derjenige, der den Makler beauftragt, auch zahlen. Laut Evaluierung der Wirtschaftsberatung DIW Econ im Auftrag der Bundesregierung wurde das Ziel im Wesentlichen erreicht. Mieter würden überwiegend entlastet, da sie im Schnitt 2,4 Monatsmieten sparten. Laut VDIV (Verband Deutscher Immobilienverwalter) sind die Auswirkungen auf die Maklerbranche deutlich spürbar. Etwa 50 % der befragten Makler gaben Umsatzeinbußen von durchschnittlich 37 % an. Nur 15 % der Maklerbüros sprachen hingegen davon, keine Folgen gespürt zu haben. Vor der Einführung nutzten 62 % der Vermieter einen Makler, nun seien es nur noch 35 %. Vermieter gingen seit der Neuregelung häufiger in die Selbstvermarktung und auch Hausverwaltungen würden seitdem verstärkt mit der Mietersuche bemüht.