Nachbarrecht
Nachbarrecht Auch wenn es zwischen Nachbarn jahrzehntelang „stillschweigende Übung“ gewesen ist, über Nachbars Grundstück zu fahren, kann aus dieser Praxis kein echtes Wegerecht abgeleitet werden. Ein Gewohnheitsrecht kann „als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen.“ Ein Wegerecht hingegen kann nur durch eine Eintragung ins Grundbuch entstehen, sagt der BGH im Urteil vom 24.1.2020, Az. V ZR 155/18. In einem solchen Fall kann eine Duldung zur Überfahrt auf Nachbarsgrund nur über die Vorschrift des § 917 Abs. 1 BGB (Notwegrecht) eingeklagt werden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts müssen dann durch Urteil bestimmt werden.
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