Grundbuchberichtigung durch eidesstattliche Versicherung

Verstirbt ein Grundstückseigentümer oder jemand, für den ein Recht im Grundbuch eingetragen war, muss das Grundbuchamt auf Antrag den neuen Rechtsinhaber im Grundbuch eintragen. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich aus § 892 Abs. 1 BGB. Wird die…