Betriebskosten
Betriebskosten Die Heizkostenverordnung wird novelliert. Bereits seit Oktober 2020 schreibt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED für European Energy Directive) vor, dass neu installierte Heizkostenzähler fernablesbar sein müssen. Einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt es seit dem 10.3.2021 ( ii 17/21-05). Jetzt ist die Novelle auch vom Bundeskabinett beschlossen worden, muss allerdings noch Bundestag und -rat passieren. Neben Um- beziehungsweise Nachrüstpflichten sieht die Verordnung auch neue Mitteilungs- und Informationspflichten für Gebäudeeigentümer vor. Sofern fernablesbare Messgeräte bereits installiert sind, müssen den Mietern bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitgeteilt (z. B. per Mail) werden. Ab dem kommenden Jahr wird eine monatliche Mitteilung verpflichtend. Die Verordnung sieht eine Sanktion für die Verletzung der neu eingeführten Installationspflichten sowie der neuen Informationspflichten vor. Die Nutzer können den auf sie entfallenden Kostenanteil in diesem Fall um 3 % kürzen, falls der Gebäudeeigentümer pflichtwidrig keine fernablesbaren Geräte installiert oder seinen Informationspflichten nicht nachkommt.
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