WEG-Verwalter
WEG-Verwalter Ist es wegen der Corona-Pandemie nicht möglich, eine Versammlung für die Eigentümer einer WEG-Anlage in einem geschlossenen Raum zu planen, darf der Verwalter diese auf den Spielplatz auf dem Grundstück der Anlage verlegen, sagt das AG Berlin-Wedding, Az. 9 C 214/20. Eigentümer, die wegen der nicht eingehaltenen, aber eigentlich vorgeschriebenen „Nichtöffentlichkeit“ Bedenken hatten, wurden vom Gericht zurückgewiesen. Die Auswahl des Spielplatzes entspräche einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Eigentümer seien aufgrund der speziellen Lage des Spielplatzes ausreichend davor geschützt gewesen, dass unbeteiligte Dritte hätten mithören können.
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