Rechtzeitige Mietzahlung setzt keine Konto-Gutschrift voraus

Ein Mieter befindet sich mit seiner Mietzahlungspflicht nach § 535 Abs. 2 BGG nicht in Verzug, falls sein Bankinstitut die Überweisung fehlerhaft ausführt und sie auf ein anderes Konto überweist, hat das LG Berlin im Urteil vom 10.12.2020, Az. 65 S…