Es bleibt (vorläufig) dabei: CO2-Kosten trägt der Mieter

Nach langem Hickhack bleibt bei der Umlage der CO2-Kosten erst einmal alles beim Alten. Die strittige 50:50-Regelung, wonach Mieter und Vermieter die Mehrkosten für den seit dem 1.1.2021 geltenden CO2-Preis auf Heizöl und Gas ab dem 1.1.2022