Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Um die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum abzusenken, hat die Bundestagsfraktion der FDP einen Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag (Drs. 19/30390 ii 13/21-08) gestellt. Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Gerichts- und Notarkostengesetz zu reformieren. Kosten für standardisierte Registereintragungen, z. B. die Eintragung von Miteigentum oder auch die Löschung einer Grundschuld, sollen aufwandsorientiert und nicht mehr wertorientiert berechnet werden. Gemeinsam mit den Bundesländern soll eine Prüfung stattfinden, wie Käufer bis zur Änderung des Gesetzes entlastet werden können, indem die im Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes festgelegten Gebühren gesenkt werden.