ImmoWertV

ImmoWertV Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV ii 12/21-05) soll novelliert werden. Mit ihr soll die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Die Novelle wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Als nächstes steht die Prüfung des Bundesrates am 25. Juni an. Sollte alles wie geplant umgesetzt werden, werden die Änderungen ab Anfang 2022 gelten. Momentan gelten die alte ImmoWertV von 2010, die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), die Sachwertrichtlinie (SW-RL), die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinien von 2006.