Jetzt das AfA-Aufholmodell nutzen!

Wird eine Immobilie zur Einkunftserzielung angeschafft, werden die Anschaffungskosten des Gebäudes im Wege der Abschreibung (AfA) steuermindernd berücksichtigt. Der Grund und Boden hingegen gilt als nicht abnutzbar, weshalb diese Anschaffungskosten…