Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz

Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz Die Bundesregierung will laut einer Meldung vom 22.4.2021 im Rahmen der Reform der Grundsteuer-Bewertungsvorschriften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer an neue höchstrichterliche BFH-Urteile anpassen. Dazu hat sie den Entwurf eines „Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (Drucksache 19/28902 ii 09/21-03) vorgelegt. Dieser sieht verschiedene gesetzliche „Klarstellungen“, u. a. zur Berechnung des maßgeblichen Gebäudealters vor. Die im Ertragswertverfahren erforderlichen Nettokaltmieten werden aktualisiert und eine neue Mietniveaustufe 7 eingeführt. Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke wird gesenkt. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen, bestehende wirtschaftliche Einheiten die für Zwecke der „alten“ Einheitsbewertung gebildet wurden, weiterhin für Zwecke der Feststellung von Grundsteuerwerten zugrundezulegen, um die fristgerechte Umsetzung der Grundsteuerreform nicht zu gefährden!