BMF-Kaufpreisaufteilung:

BMF-Kaufpreisaufteilung: Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung (AfA) von Mietimmobilien ist es erforderlich, den Gesamtkaufpreis für das aufstehende Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Dabei liegt es im Interesse des Käufers, einen möglichst hohen Anteil der Anschaffungskosten dem Gebäudeanteil zuzuweisen. In diesem Spanungsfeld mit dem Fiskus hat der BFH (Urteil vom 21.7.2020, Az. IX R 26/19 ii 08/21-50) kürzlich die Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung als systemwidrig und nicht sachgerecht verworfen (wir hatten hierzu in der Beilage zu 'immo' 08/21 ausführlich berichtet). Das BMF verschließt jedoch bewusst die Augen und ignoriert die Entscheidung. Aktuell ist die Arbeitshilfe und Anleitung (Stand 22.4.2021) weiter auf der Seite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) abrufbar.