Räumungskosten sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig
Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasser-Wohnung sind als Nachlassregelungskosten genauso abzugsfähig wie Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hatte. Das hat der BFH in einer Entscheidung vom 14.10.2020 (Az. II R 30/19 ii 07/21-04) klargestellt. Damit ...
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