Nur was im Kaufvertrag drin steht, zählt!
Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer führt in der Regel nur dann zu einer Beschaffenheitsvereinbarung i. S. v § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, sofern sie auch im notariellen Kaufvertrag enthalten ist. Bei…
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