Familienheim

Familienheim Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Dies hat das FG Münster (Urteil vom 10.12.2020, Az. 3 K 420/20 Erb) entschieden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit sei, dass der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert sei. Dazu muss nach Ansicht der Richter das Führen eines Haushalts schlechthin (etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit) unmöglich sein. Allerdings wurde die Revision zum BFH (Az. II R 1/21) zugelassen.