Immobilienschenkung

Immobilienschenkung Haben Eltern ihrer Tochter und deren Ehemann eine vermietete Eigentumswohnung unentgeltlich übertragen, können sie später – falls die Eheleute sich trennen – nicht verlangen, dass der Ehemann ihnen seinen Anteil an der Wohnung „wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ zurückgibt, entschied das OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.2020, Az. 11 UF 100/20). Stellt sich heraus, dass die Wohnung nicht als Familienheim diente, sondern als Renditeobjekt vermietet war und die (Schwieger-)Eltern außerdem seinerzeit den Ärger mit den Mietern sowie anstehende Renovierungsarbeiten scheuten, komme eine Rückforderung nicht in Frage.