Mietpreisbremse auf dem Prüfstand

Mietpreisbremse auf dem Prüfstand Der BGH wird am Donnerstag in einem Amtshaftungsverfahren (Az. III ZR 25/20) entscheiden, ob der Staat für Behördenpannen bei der Einführung der Mietpreisbremse haftet. Das Gesetz sieht in § 556d BGB vor, dass die Länder ihre Mietpreisbremsen-Verordnungen begründen müssen. Das hat nicht überall geklappt. Die hessische Verordnung, um die es jetzt in Karlsruhe geht, scheiterte daran, dass zunächst nur ein Entwurf und nicht die offizielle Begründung veröffentlicht wurde. In dem Pilotverfahren klagt der Rechtsdienstleister Conny GmbH für zwei Mieter aus Frankfurt gegen das Land Hessen.