Kaufpreisminderung ist kein rückwirkendes Ereignis

Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Leben, sondern auch die Abgabenordnung. Ist ein Steuerbescheid bestandskräftig geworden, kann ihn grds. nur ein „rückwirkendes Ereignis“ aus den Angeln heben. Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist „ein…