Halbherzige Steuervereinfachung für Wohnungsvermieter ab 2021
Die Länder wollten es, doch der Bund hat es am Ende verhindert. Die Rede ist von einer bürokratischen Erleichterung für private Wohnungsvermieter, auf die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz (JStG) 2020 (BR-Drs. 503/20 S. 34 ii 25/20-01) gedrängt hat. Bisher hieß es in § 21 Abs. 2 EStG: „Beträgt das ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur