Betriebskosten: BGH gewährt Mietern Einsicht in Zahlungsbelege!
Das ist ein Hammer-Urteil aus Karlsruhe! Wie der BGH in einer Entscheidung vom 9.12.2020 (Az. VIII ZR 118/19 ii 01/21-04) klarstellt, erstreckt sich das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege. Nur anhand dieser Unterlagen könne der Mieter die Berechtigung der ...
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