Aus der Praxis: Ermittlung des Totalüberschusses bei verbilligter Vermietung
Ab dem 1.1.2021 beträgt der Schwellenwert bei einer verbilligten Wohnungsvermietung zwar nur noch 50 %, bis zu einer Grenze von 65,99 % der ortsüblichen Miete verlangt der Fiskus aber weiterhin eine Totalüberschuss-Prognose. Diese erstreckt sich auf die voraussichtliche Dauer der Immobiliennutzung, die in dieser ...
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