Aus der Praxis: Ermittlung des Totalüberschusses bei verbilligter Vermietung

Ab dem 1.1.2021 beträgt der Schwellenwert bei einer verbilligten Wohnungsvermietung zwar nur noch 50 %, bis zu einer Grenze von 65,99 % der ortsüblichen Miete verlangt der Fiskus aber weiterhin eine Totalüberschuss-Prognose. Diese erstreckt sich…