Aus der Praxis: Stempel ersetzt keine Schriftform bei leerem Unterschriftsfeld

Die Schriftform (§§ 550, 578 BGB) spielt im Mietrecht eine herausragende Rolle. Sollen befristete Mietverträge eine längere Laufzeit als ein Jahr haben, bedürfen sie der Schriftform. Ein langfristiger nicht der Schriftform genügender Mietvertrag…