Mietendeckel

Mietendeckel Seit dem 23.11. gilt die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels. Danach müssen Vermieter ihre Mieten absenken, soweit diese mehr als 20 % über den festgelegten Obergrenzen liegen. Der Berliner Senat stellt dafür einen Online-Rechner (https://mietendeckel.berlin.de/mietendeckelrechner/) zur Verfügung. Sollte das BVerfG Mitte 2021 das Gesetz kippen, muss die von vielen Mietern vorsorglich verlangte Miete nachgezahlt werden. Das Berliner Mietendeckel-Gesetz gilt seit dem 23.2.2020.