Umwandlungsverbot

Umwandlungsverbot In der Ausgabe 21/20 berichteten wir noch hoffnungsvoll, dass der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum (§ 250 Abs. 1 BGB) in angespannten Wohnungsmärkten nach Protesten aus der CDU aus dem Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz zur BauGB-Novelle gestrichen wurde. Prompt verweigerte der Koalitionspartner SPD die Zustimmung zu diesem Gesetz. Daraufhin musste Seehofers Ministerium den Entwurf erneut anpassen und den Genehmigungsvorbehalt doch wieder ins Gesetz einfügen. Das Bundeskabinett hat am 4.11. den geänderten Gesetzentwurf ( ii 23/20-06) auf den Weg ins Parlament gebracht.