Mietpreisbremse: Nur das letzte Mietverhältnis zählt!

Seit Juni 2015 regulieren die Länder über Mietpreis-Verordnungen das Mietenniveau in „angespannten Wohnungsmärkten“. Damit wird die zulässige Miethöhe beim Neuabschluss von Wohnraummietverträgen gedeckelt, und zwar auf 110 % der ortsüblichen…