Mietpreisbremse: Nur das letzte Mietverhältnis zählt!
Seit Juni 2015 regulieren die Länder über Mietpreis-Verordnungen das Mietenniveau in „angespannten Wohnungsmärkten“. Damit wird die zulässige Miethöhe beim Neuabschluss von Wohnraummietverträgen gedeckelt, und zwar auf 110 % der ortsüblichen…
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