Berliner Mietendeckel

Berliner Mietendeckel Das BVerfG will über den Normenkontrollantrag (Az. 2 BvF 1/20) von CDU und FDP und die gleichzeitigen Verfassungsbeschwerden (Az. 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20) zum Mietendeckel in Berlin bis zum Sommer 2021 eine Entscheidung fällen – vorbehaltlich möglicher Verzögerungen durch die Coronapandemie. Die gleichzeitige Klage von CDU und FDP und Marcel Luthe (fraktionslos) am 25. Mai vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof liegt solange auf Eis (Beschluss vom 21.10.2020, Az. VGH 87/20).