Haushaltsnahe Handwerkerleistungen und Erschließungsbeiträge

Beauftragen Sie Handwerker mit Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haushalt, ermäßigt sich auf Antrag Ihre Einkommensteuerzahlung um 20 % (höchstens um 1.200 €) der Ihnen in Rechnung…