Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz Nachdem es im ersten Anlauf am 18.9. nicht geklappt hat, hat die WEG-Reform (Drs. 408/20 ii 21/20-07: „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ kurz WEMoG) am vorigen Freitag unter TOP 8 den Bundesrat passiert. Das Gesetz kann damit planmäßig zum 1.12.2020 in Kraft treten. Wir werden hierzu in Kürze in einer Spezialbeilage ausführlich berichten.