Keine Sanierungsarbeiten vor Schlüsselrückgabe durchführen!
Das Mietrecht ist reich an Kuriositäten: Bevor der Mieter seinem Vermieter nicht die Wohnungsschlüssel übergeben hat, darf dieser nicht mit Wanddurchbrüchen (!) beginnen. Andernfalls kann der Mieter eine einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung des Altzustands der Wohnung und Einräumung des Besitzes beantragen. Dies hat das AG Köln im ...
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