Keine Sanierungsarbeiten vor Schlüsselrückgabe durchführen!

Das Mietrecht ist reich an Kuriositäten: Bevor der Mieter seinem Vermieter nicht die Wohnungsschlüssel übergeben hat, darf dieser nicht mit Wanddurchbrüchen (!) beginnen. Andernfalls kann der Mieter eine einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung…