Aus der Praxis: Wechselspiele beim Mietvertrag gibt's nur ausnahmsweise

Bei einem Mietvertrag lassen sich die Vertragsparteien nicht x-beliebig austauschen. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht, wie ein vor dem LG Berlin ausgetragener Rechtsstreit zeigt (Urteil vom 17.4.2020, Az. 65 S 176/19