Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft Wie das LG Lüneburg (Urteil vom 13.6.2019, Az. 6 S 1/19) entschieden hat, dürfen Mieter keine falschen Angaben bei ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen machen. In dem konkreten Fall hatte ein Single bei der Bewerbung für eine Ein-Zimmer-Wohnung, die monatlich rund 250 € Miete kosten sollte, angegeben, schuldenfrei zu sein und laufende Zahlungsverpflichtungen nicht zu haben. Ein Jahr nach Abschluss des Mietvertrags wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen der falschen Angaben in der Selbstauskunft – zu Recht. Es dürfe keine „Bagatellgrenze“ geben, weil ansonsten „kleinere“ Vermieter benachteiligt würden.