Fallstricke bei Immobilien-Schenkungen an minderjährige Kinder

„Mit warmen Händen soll man schenken“, sagt der Volksmund und meint, es sei besser zu Lebzeiten Vermögen auf seine Kinder zu übertragen als mit kalten Händen zu vererben. Eltern und auch Großeltern können zivil- und steuerrechtlich wirksam…