Sechs Jahre Mietenstopp

Sechs Jahre Mietenstopp Das bayerische Volksbegehren für einen Mietenstopp nach Berliner Vorbild ist unzulässig. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem Urteil vom 16.7.2020 (Az. Vf. 32-IX-20) letzten Donnerstag mit 6:3 Stimmen. Ziel des Volksbegehrens war es, Mieterhöhungen in 162 bayerischen Städten und Gemeinden für sechs Jahre zu unterbinden. Wie schon zuvor das Bayerische Innenministerium stützen auch die Richter ihre Entscheidung vor allem darauf, dass dem Land Bayern die Gesetzgebungskompetenz für die Materie fehle. Für den IVD Bundesverband ist die Entscheidung Wasser auf die Mühlen gegen den Mietendeckel in Berlin. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD: „Wir teilen die Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Zwar betrifft die Entscheidung nur die bayerische Initiative. Sie zeigt aber deutlich, in welche Richtung die Reise geht. Hätte das Gericht auch über den Berliner Mietendeckel geurteilt, hätte es zu keinem anderen Ergebnis kommen können. Hier ist jetzt das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es ist kaum vorstellbar, dass es zu einem anderen Ergebnis kommt. Damit dürfte auch der Berliner Mietendeckel hinfällig sein.“