Neue Mehrwertsteuersätze
Neue Mehrwertsteuersätze Das BMF hat einen Tag vor Inkrafttreten die endgültige Fassung des Schreibens zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze ab 1.7.2020 veröffentlicht (Az. III C 2 – S 7030/20/10009 :004 ii 14/20-08). Was Verträge über Dauerleistungen (z. B. Vermietungen) betrifft, sind diese an die neuen Umsatzsteuersätze anzupassen. Dabei reicht es laut BMF aus, „einen Vertrag durch ergänzende Unterlagen anzupassen, die unter Bezug auf den Vertrag alle erforderlichen Informationen zum Entgelt und Steuersatz für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 enthalten“. Bei der Abrechnung von Nebenleistungen richtet sich der Umsatzsteuersatz nach der Hauptleistung.
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