Aus der Praxis: Was zählt als Gegenleistung zur Grunderwerbsteuer?

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist der Erwerb inländischer Grundstücke steuerbar. Das Entgelt für miterworbenes Zubehör zählt dagegen nicht dazu. Vereinbarungen, wie zur Übernahme von Einbaumöbeln durch den Käufer, gehören deshalb zwingend in den…