Mietpreisbremse (II)

Mietpreisbremse (II) In Berlin wird die seit Juni 2015 bestehende Mietpreisbremse um fünf Jahre bis Mai 2025 verlängert. Die Regelung ergänzt den seit Februar geltenden Mietendeckel. Bei Wiedervermietung von Wohnungen, für die nicht die Obergrenzen des Berliner Mietendeckels gelten, darf nach den Regelungen zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch auch in den kommenden fünf Jahren grundsätzlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Berlin war das erste Bundesland, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat.