Grundsteuerreform

Grundsteuerreform Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform wird es laut Einschätzung der Bundesregierung trotz der verzögerten Einigung auf ein Bundesmodell und trotz der Corona-Pandemie keine Verzögerungen geben. Das geht aus der Antwort von Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (BT-Drucksache 19/18898 vom 4.5.2020). Die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte soll dann planmäßig auf den 1.1.2022 für die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 durchgeführt werden.