Corona-Kündigungsausschluss

Corona-Kündigungsausschluss Der befristete Ausschluss des Kündigungsrechts bei COVID-19-bedingter Zahlungsunfähigkeit des Mieters soll nicht über den 30.6.2020 hinaus ausgedehnt werden. Eine Verlängerung der dreimonatigen Kreditstundung für private Vermieter und Immobilieneigentümer ist ebenfalls nicht geplant. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/19414 ii 12/20-07) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/19176) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.