Schrottimmobilien
Schrottimmobilien Mietwohnungen sollen künftig einen bestimmten Mindeststandard erfüllen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung vor, den das Kabinett am 24.3.2020 nach einem Mietshausskandal in Delmenhorst auf den Weg gebracht hat. Neben einer „ausreichend natürlichen Belichtung und Belüftung“ sollen Wohnungen außerdem Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung haben, eine Heizungsanlage sowie eine Sanitäreinrichtung. Ferner müsse die Ausstattung funktionsfähig und nutzbar sein. Dies soll auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück gelten. Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll ihn die Gemeinde per Anordnung verpflichten können, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten und wiederherzustellen. Vorgesehen ist ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 50.000 €.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!