Schrottimmobilien

Schrottimmobilien Mietwohnungen sollen künftig einen bestimmten Mindeststandard erfüllen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung vor, den das Kabinett am 24.3.2020 nach einem Mietshausskandal in Delmenhorst auf den Weg gebracht hat. Neben einer „ausreichend natürlichen Belichtung und Belüftung“ sollen Wohnungen außerdem Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung haben, eine Heizungsanlage sowie eine Sanitäreinrichtung. Ferner müsse die Ausstattung funktionsfähig und nutzbar sein. Dies soll auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück gelten. Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll ihn die Gemeinde per Anordnung verpflichten können, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten und wiederherzustellen. Vorgesehen ist ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 50.000 €.