Korrekturmöglichkeit bei vergessener AfA

Nichts ist in Stein gemeißelt, auch kein Steuerbescheid. Nach § 129 AO kann die Finanzverwaltung bestandkräftige Bescheide bei Schreib- bzw. Rechenfehlern oder anderen offenbaren Unrichtigkeiten korrigieren. Gemeint sind vor allem Eingabe- oder…