Korrekturmöglichkeit bei vergessener AfA
Nichts ist in Stein gemeißelt, auch kein Steuerbescheid. Nach § 129 AO kann die Finanzverwaltung bestandkräftige Bescheide bei Schreib- bzw. Rechenfehlern oder anderen offenbaren Unrichtigkeiten korrigieren. Gemeint sind vor allem Eingabe- oder…
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