Fahrradtransport durchs Treppenhaus

Fahrradtransport durchs Treppenhaus Das AG Hamburg-Altona (Urteil vom 5.7.2019, Az. 318c C 1/19) hat entschieden, es könne einem Mieter nicht untersagt werden, sein Fahrrad durch das Treppenhaus in die Wohnung zu tragen. Das Unterstellen eines Fahrrads in der Wohnung (und damit natürlich auch der Fahrradtransport durch den Hausflur) sei eine übliche Nutzung. Der Mieter dürfe sein Rad auf diese Art und Weise vor Diebstahl oder Beschädigungen schützen. Außerdem sei es im Außenbereich „zu jeder Jahreszeit der Witterung ausgesetzt“. 'immo'-Rat: Stellen Sie für Fahrräder sichere Abstellmöglichkeiten zur Verfügung, können Sie im Rahmen des Mietvertrags oder der Hausordnung auf diese Stellplätze verweisen.