Eltern-Kind-Zentrum

Eltern-Kind-Zentrum Auch wenn ein Bereich im Erdgeschoss eines Hauses in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ bezeichnet ist, darf dort ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind Geräusche durch Kitas, Spielplätze oder vergleichbare Einrichtungen grundsätzlich keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“, so der BGH (Urteil vom 13.12.2019, Az. V ZR 203/18). Nur wenn die Teilungserklärung den Betrieb einer solchen Einrichtung ausdrücklich ausgeschlossen hätte, wäre die Einrichtung von den Nachbarn nicht zu dulden.