Eigentumswohnung

Eigentumswohnung Stellt sich heraus, dass in einer neu errichteten Eigentumswohnungsanlage Mängel vorhanden sind, so muss – wurden die Fehler am Gemeinschaftseigentum gefunden – üblicherweise im Rahmen eines Eigentümerbeschlusses entschieden werden, ob und wie gegen den Bauträger vorgegangen wird. Können die Mängel (hier ging es um Hellhörigkeit in manchen Zimmern von 3 Eigentümern) nicht behoben werden, weil eine nachträgliche Dämmung die Zimmer verkleinert hätte, so haben die Eigentümer jeweils das Recht, individuelle Ausgleichszahlungen wegen einer Wertminderung gegen den Bauträger durchzusetzen, meint das OLG München, Urteil vom 23.8.2016, Az. 9 U 4327/15).