Weihnachtsbäume
Weihnachtsbäume Oh du fröhliche! Beim Kauf eines Grundstücks, auf dem sich Weihnachtsbaumkulturen befinden, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer, entschied das FG Münster (Urteil vom 14.11.2019, Az. 8 K 168/19 GrE). Maßgeblich für die Grundsteuer sei nur der zivilrechtliche Grundstücksbegriff. Was nach § 93 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kein wesentlicher Bestandteil ist, könne auch nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Gleiches gelte entsprechend für die Bemessung der Grunderwerbsteuer, belehrt das Gericht das Finanzamt. Weihnachtsbaumkulturen seien nach einhelliger Ansicht aber gerade keine wesentlichen Bestandteile, sondern nur Scheinbestandteile, da sie spätestens Weihnachten verkauft und damit nur vorübergehend mit dem Grundstück verbunden würden.
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