Schadensersatz bei Gebrauchsspuren

Schadensersatz bei Gebrauchsspuren Nach Beendigung eines 14 Jahre dauernden Mietverhältnisses haben Vermieter keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Einkerbungen des Laminatbodens und Verfärbungen des Teppichbodens. Das hat das LG Wiesbaden (Beschluss vom 28.5.2019, Az. 3 S 31/19) einem Mieter bestätigt. Laminatböden guter Qualität könnten zwar durchaus eine Lebenserwartung von 20–25 Jahren haben, bei dem konkret verlegten Laminatboden habe es sich allerdings um einen solchen einfacher Qualität gehandelt. Einkerbungen an einem solchen Boden stellten nach 14-jähriger Nutzung gewöhnliche Abnutzungserscheinungen und keinen ersatzfähigen Schaden dar. Das Gleiche gilt nach Auffassung der Gerichte für den Teppichboden, so dass eingetretene Verfärbungen nach 14 Jahren keinen Schaden darstellten.