Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA

Seit Jahren rennt die Immobilienwirtschaft gegen die Abschreibungsdauer bei Wohngebäuden von 50 Jahren bei Fertigstellung nach dem 31.12.1924 bzw. 40 Jahren bei Fertigstellung vor dem 1.1.1925 Sturm. Das Paradoxon: Bei jeder entgeltlichen…