Familienheim

Familienheim Erbt die Ehefrau den Anteil ihres verstorbenen Mannes am selbstgenutzten Haus, fällt dafür keine Erbschaftsteuer an, sofern sie noch mindestens zehn Jahre darin wohnt. Das gilt allerdings nicht mehr, falls sie das Haus ihrer Tochter schenkt und mittels Nießbrauchsvorbehalts weiterhin in der Immobilie wohnt. Erforderlich für die Steuerbefreiung ist, dass die Erbin nach wie vor formal Eigentümerin des Anwesens ist, sagt der BFH mit Urteil vom 11.7.2019, Az. II R 38/16. Mit der Steuerbefreiung soll der familiäre Wohnraum geschützt und die Bildung von Wohneigentum durch die Familie gefördert werden. Wird das Eigentum innerhalb von zehn Jahren nach Übergang aufgegeben, so entfalle die Befreiung rückwirkend.